Posts Tagged ‘Asyl’

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina

März 5, 2024

Gaza-Krieg Schluss mit dem Entscheidungsstopp! Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Sachsen fordern Schutz für …

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina

Gaza-Krieg

Schluss mit dem Entscheidungsstopp!

Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz fordern Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina.

Die unterzeichnenden Landesflüchtlingsräte kritisieren die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), palästinensischen Geflüchteten einen sicheren Schutz in Deutschland vorzuenthalten.

„Obwohl die durch Kriegsgewalt und Versorgungsnot gekennzeichnete Lage palästinensischer Schutzsuchender offensichtlich ist, verweigert das Asyl-Bundesamt (BAMF) eine Schutzgewährung für die Opfer von Krieg und Vertreibung“ beklagt Caroline Mohrs, Referentin beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Es handele sich im Gazastreifen nicht um eine kurzfristige Krise, die sich nach einigen Wochen beruhigen wird. Es wurden bereits über 30.000 Menschen getötet, über 70.000 verletzt und nahezu die gesamte Infrastruktur sowie Wohngebäude zerstört.

„Wir fordern das BAMF auf, den Entscheidungsstopp aufzuheben und Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen zumindest subsidiären Schutz zuzuerkennen“, erklärt Caroline Mohrs.

Das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Urteil vom 20.11.2023)[1] und andere Gerichte sprechen Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen seit November 2023 einen subsidiären Schutzstatus zu. Doch ausgerechnet, wenn die Überlebensnot am größten ist, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren aus und entscheidet nicht. Das ist angesichts des Krieges und der zahlreichen zivilen Opfer im Gazastreifen unbegreiflich.

Das BAMF will es offenbar nicht besser wissen. Aktuell beruft sich das Amt darauf, dass aufgrund des Krieges die Lage im Gaza-Streifen zu unübersichtlich sei, um die Gefährdung der Schutzsuchenden im Fall einer Rückkehr valide zu bewerten. „Diese Behauptung erscheint angesichts der zugänglichen Berichterstattung internationaler Hilfsorganisationen[2] und der ausführlichen Tagesberichte[3] allein der Vereinten Nationen geradezu absurd“, kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Zahlreiche Personen, deren Verfahren beim BAMF auf Eis gelegt sind und die in Ungewissheit über ihren weiteren Aufenthalt leben, wenden sich an die Flüchtlingsräte in den Bundesländern. Sie haben keine Chance auf Familiennachzug und auch keine Möglichkeit, in Nachbarländer zu reisen, falls Familienmitglieder dorthin entkommen konnten. Das Land Schleswig-Holstein[4]lehnt auf Anfrage unter Verweis auf die Verweigerung des Bundes selbst die Aufnahme kriegsverletzter und medizinisch behandlungsbedürftiger Zivilist*innen aus dem Gaza-Streifen ab.

Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen, die vom Entscheidungsstopp des BAMF betroffen sind und bereits mehr als drei Monate auf eine Entscheidung warten, raten die Flüchtlingsräte zur Erhebung einer Untätigkeitsklage, um ihren Schutzanspruch durchzusetzen.

Am 12.02.2024 hat auch der Nationale Asylgerichtshof in Frankreich seine Entscheidung in der Rechtssache Nr. 22054816[5] veröffentlicht und einen subsidiären Schutzstatus festgestellt, da im Gazastreifen eine Situation willkürlicher Gewalt von außergewöhnlicher Intensität herrsche, in der Zivilist*innen allein durch ihre Anwesenheit auf dem Gebiet des Gazastreifens in Lebensgefahr schweben. In Griechenland wird geflüchteten Menschen aus Palästina in der überwiegenden Zahl der Fälle ein Flüchtlingsstatus zuerkannt[6](98,6 % Anerkennungsquote).

Angesicht der ebenfalls zunehmenden Übergriffe auf Palästinenser*innen in der Westbank[7] sowie deren anhaltender Vertreibung fordern die Landesflüchtlingsräte das BAMF auf, auch für diese Gruppe einen subsidiären Schutzstatus anzuerkennen.

In Deutschland werden Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen und der Westbank als staatenlos angesehen, da Palästina als Staat nicht anerkannt wird. Eine Schutzgewährung wurde bisher in den meisten Fällen verweigert. Trotzdem konnte in der Abschiebungsandrohung die Zielstaatsbestimmung „Palästinensische Autonomiegebiete“ verwendet werden (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.12.2017, Aktenzeichen 8 LC 99/17). Nur in Einzelfällen gelang es palästinensischen Geflüchteten, gegen das BAMF vor den Verwaltungsgericht einen Schutzanspruch durchzusetzen (siehe etwa Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil v. 07.06.2023, Az.: 3 A 3611/21).

Da ihre Abschiebung faktisch in aller Regel nicht möglich ist, sind abgelehnte palästinensische Geflüchtete oft jahrelang in nur jeweils kurz befristeten Kettenduldungen und somit von vielen Einschränkungen und Diskriminierung u.a. bei Sprachförderung, Beschäftigung oder Ausbildung und Wohnsitzwahl betroffen. Auch ihnen muss mit Blick auf die seit Monaten herrschende Misere in ihrer Heimat ein Schutzstatus und eine sichere Bleibeperspektive gewährt werden.

Zudem fordern die unterzeichnenden Flüchtlingsräte, dass allen Palästinenser*innen, die sich mit einem Besuchs- oder Ausbildungsvisum[8] in Deutschland aufhalten, nach dessen Ablauf ein visumsfreier Aufenthalt ermöglicht wird, da ihnen eine Rückkehr auf unabsehbare Zeit unmöglich ist. Die Landesflüchtlingsräte begrüßen, dass eine solche Übergangsverordnung bereits für israelische Staatsangehörige besteht[9],hier dürfen aber keine doppelten Standards gelten.

Wir wiederholen mit Nachdruck die Forderung nach einem Aufnahmeprogramm für Familienangehörige und Gewaltopfer[10]und danach, dass Deutschland sich für die Ermöglichung der Ausreise aus dem Gazastreifen einsetzt.

weitere Informationen:

Carolin Mohrs, Tel. 0511 – 98246034
Karim Alwasiti, Tel. 0511 – 98246032

[1] https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE230060318/part/L

[2]https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2024-02-21-humanitaere-katastrophe-gaza-hilfsorganisationen-fordern

[3] https://www.ochaopt.org/

[4]https://www.frsh.de/artikel/verantwortung-uebernehmen-gewaltopfer-aus-gaza-aufnehmen

[5] https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2024/02/Frankreich_Urteil_Gaza.pdf

[6]https://asylumineurope.org/reports/country/greece/statistics/

[7]https://www.ochaopt.org/content/about-4000-palestinians-displaced-west-bank-2023

[8]https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Aus-Gaza-nach-Kiel-Der-Krieg-hat-alles-geaendert,gaza516.html

[9]https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/15/VO.html

[10]https://www.frsh.de/artikel/verantwortung-uebernehmen-gewaltopfer-aus-gaza-aufnehmen

Von Biedermännern und Brandstiftern

Februar 29, 2024

Ein Gastbeitrag von Stefan Eilitz Am 28.02.2024 fand die norddeutsche Regionalkonferenz der CDU zur Beratung über ein neues Grundsatzprogramm in …

Von Biedermännern und Brandstiftern

Eine Stellungnahme aus der Piratenpartei Region Hannover … beispielhaft …

Außerdem rebloggt auf https://piraten-holzminden.de

Münster: Soli-Kundgebung mit der feministisch geführten Revolution in Iran

Januar 19, 2024

Münster. Der Verein für politische Flüchtlinge Münster (VfpF) hatte mit Unterstützung der Persisch-Deutschen Kulturbrücke Poll e.V., erneut zu einer …

Münster: Soli-Kundgebung mit der feministisch geführten Revolution in Iran

Öffentlicher Aufruf zur Suche nach dem Kind von Oury Jalloh und Sindy Lehnert: Justin, bitte melde dich!

Januar 17, 2024

Viele von Euch wissen wahrscheinlich nicht, dass Oury Jalloh zusammen mit seiner damaligen Freundin Sindy einen Sohn bekommen hatte. Dieser wurde am …

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Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

September 10, 2023

30 Organisationen rufen zum 10. Dezember zu einer Aktionswoche auf Für den 10. Dezember 2023, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, rufen mehr …

Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

Im Klimaschock: Dauerdürre, Fluten, Heuschrecken

August 1, 2023

Hier eine deutlich ausführlichere Fassung meines Beitrags für die taz am 26.7.2023 zu den jüngsten Überflutungen in Afghanistan. Er erschien dort …

Im Klimaschock: Dauerdürre, Fluten, Heuschrecken

Soli-Kundgebung in Münster mit den Aufständischen im Iran

Juni 18, 2023

Das Terrorregime der Mullahs im Iran sieht sich seit Monaten mit Anti-Regierungs-Protesten konfrontiert, die nach dem gewaltsamen Tod der 22-jährigen…

Soli-Kundgebung in Münster mit den Aufständischen im Iran

Kirchentag: „Wir alle sind die letzte Generation“, sagt der Pastor, der sich als „Aktivist“ bezeichnet – WELT

Juni 18, 2023

Kirchentag: „Wir alle sind die letzte Generation“, sagt der Pastor, der sich als „Aktivist“ bezeichnet – WELT
— Weiterlesen archive.is/tN1ub

Iasonas Apostolopoulos: „Die Küstenwache ist für die 600 Toten strafrechtlich verantwortlich“

Juni 17, 2023

Es besteht der Verdacht, dass die Küstenwache das Boot der Geflüchteten versenkt hat, als sie versuchte, es mit einem Seil in italienische Gewässer …

Iasonas Apostolopoulos: „Die Küstenwache ist für die 600 Toten strafrechtlich verantwortlich“

PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern die Einbeziehung von Flüchtlingen in das Bürgergeldgesetz

November 10, 2022

Bitte weiterlesen auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen

PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern die Einbeziehung von Flüchtlingen in das Bürgergeldgesetz https://www.nds-fluerat.org/54834/aktuelles/pro-asyl-und-landesfluechtlingsraete-fordern-die-einbeziehung-von-fluechtlingen-in-das-buergergeldgesetz/

Die LMV Piraten Nds beschließt: RESOLUTION ZUM UKRAINEKRIEG

Februar 26, 2022

Die PIRATEN Niedersachsen verurteilen den Angriff der Russischen Föderation auf seinen Nachbarstaat Ukraine.

Der Überfall ist ein klarer Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, die Satzung des Europarates und weitere internationale Verträge. Krieg als Mittel der Politik und zur Veränderung von Staatsgrenzen ist seit dem Zweiten Weltkrieg international geächtet. Wladimir Putin und sein Regime haben sich entschlossen, dieses Verbot zu missachten, und treten damit das Völkerrecht mit Füßen.

Unsere Gedanken sind am heutigen Tag bei den Menschen in der Ukraine. Wir können nur erahnen, welches Leid sie in den letzten Tagen und auch schon in den letzten Jahren erfahren haben. Wir fordern alle Menschen auf, Organisationen wie das Rote Kreuz, die diese auch humanitäre Katastrophe bekämpfen, finanziell zu unterstützen – wenn es ihnen möglich ist!

Die Entscheidung der NATO, in der Ukraine nicht militärisch einzugreifen, unterstützen wir. Dieser Angriff darf nicht zum Ausgangpunkt des Dritten Weltkriegs werden, der alle Völker – auch das Ukrainische – ins Elend stürzen würde.

Wir wünschen den Ukrainern viel Glück und Erfolg bei ihrem Kampf für ihre Freiheit und Unabhängigkeit!

Die sonstige Tatenlosigkeit unser eigenen Bundesregierung und der EU angesichts dieser fortgesetzten russischen Agression beschämt uns aber. Wir fordern, dass Russland sofort aus internationalen Organisationen ausgeschlossen wird und harte Wirtschaftssanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt werden. Diese Sanktionen müssen den Ausschluß Russlands aus dem SWIFT-Netzwerk und den Stopp aller Öl- und Gasimporte aus Russland enthalten. Unser Geld darf nicht den Krieg Russlands gegen seinen Nachbarn finanzieren!

Homepage der Piraten Nds …

Reblogged: The Civil Fleet – ‚They came for us in the middle of the night‘

Januar 12, 2022

Solidarity Without Borders in Poland & Belarus

Dezember 24, 2021

Thousands of people are trapped on the border between Belarus and Poland. Approximately 6,000 men, women and children are out in temperatures falling…

Solidarity Without Borders in Poland & Belarus

Es reicht! Wir haben Platz!

September 20, 2020

Am 20. September um 14 Uhr gehen wir, die solidarische Zivilgesell- schaft, in Berlin auf die Straße und sagen laut und klar: Es reicht! Wir haben …

Es reicht! Wir haben Platz!

Der Brand von Moria

September 20, 2020

Als Akt der Humanität lässt sich die Politik in Deutschland angesichts der Aufnahme von etwas über 1500 Flüchtlingen aus Griechenland feiern. …

Der Brand von Moria

Pressemitteilung, 09.09.2020 – Flüchtlingslager Moria zu großen Teilen abgebrannt – medico international

September 9, 2020

Flüchtlingslager Moria zu großen Teilen abgebrannt

Moria nach der Brandnacht. (Foto: Stand by me Lesvos)
In der Nacht eskalierte die Lage auf Lesbos, nachdem die Zahl der Corona-Fälle im mit 13.000 Menschen vollkommen überbelegten Lager Moria weiter stieg und das Camp komplett abgeriegelt worden ist.

(Frankfurt / Main) In der vergangenen Nacht brannten große Teile des Flüchtlingslagers Moria auf Lesbos nieder. In den letzten Tagen war ein Anstieg der Corona-Fälle im mit über 13.000 Menschen vollkommen überbelegten Lager zu verzeichnen, das daraufhin abgeriegelt worden ist. Tausende Menschen haben sich vor den Flammen in Sicherheit gebracht und irren über die Insel. Berichte über Verletzte oder Tote gibt es noch nicht.

Dem Brand an verschiedenen Stellen des Lagers waren Proteste von Geflüchteten gegen Ihre inhumane Unterbringung und Versorgung sowie gegen unzureichende Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Covid-19 vorausgegangen. Seit dem ersten offiziellen Covid-19-Fall im Flüchtlingslager am 2. September ist die Zahl der bestätigten Fälle auf 35 angestiegen.

„Seit Monaten warnen wir vor einem Corona-Ausbruch im Lager“, sagt Raid Al Obeed aus Syrien, der das Moria Corona Awareness Team mitgegründet hat. Das von medico international unterstützte Team besteht aus Geflüchteten, die im Lager leben und seit März die Corona-Prävention und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse im Lager selbst in die Hand genommen haben. „Wir haben es lange Zeit geschafft, das Virus fern zu halten. Immer wieder haben wir jedoch gesagt, dass etwas geschehen muss, damit Corona das Lager nicht doch noch erreicht. Doch die EU hat uns allein gelassen. Nun ist das Virus da, die Covid-19-Fälle steigen mit jedem Tag, genauso wie die Angst und die Wut im Lager.“

Die Verantwortung trägt die EU, sie muss jetzt handeln und Moria evakuieren.

 „Die Menschen sind enorm aufgebracht darüber, dass es soweit kommen musste“, ergänzt Ramona Lenz, Referentin für Flucht und Migration bei medico international. „Man kann Menschen nicht jahrelang im Dreck leben lassen, ihnen Rechte vorenthalten, sie schließlich ungeschützt einer Pandemie aussetzen und dann überrascht sein, wenn sie gegen ihre Lebensbedingungen aufbegehren.“ Dass die Lage derart eskaliert, hätte die EU verhindern können, indem sie sämtliche Risikopatient*innen aus dem Lager evakuiert und für die verbleibenden Flüchtlinge bessere Bedingungen schafft, bis auch sie das Lager verlassen dürfen.

Die Verantwortung für die Eskalation sieht Lenz bei der Europäischen Union. „Die EU entzieht sich seit vielen Jahren der Verantwortung für die Menschen an ihren Außengrenzen“, so Ramona Lenz. Jetzt müsse die EU endlich handeln und sofort eine humanitäre Lösung für die Geflüchteten schaffen. „Nach diesem verheerenden Brand darf Europa nicht länger die Augen verschließen und muss Moria und die anderen Lager auf den griechischen Inseln endlich evakuieren.“

Für Interviews und Rückfragen:

Dr. Ramona Lenz, Referentin Flucht und Migration (medico International)
lenz@medico.de
+49 (0)163 25 62 185

Veröffentlicht am 09. September 2020
— Weiterlesen www.medico.de/fluechtlingslager-moria-zu-grossen-teilen-abgebrannt-17876/

Kinderbonus: Viele geflüchtete Familien bleiben ausgeschlossen, dabei sind diese besonders stark belastet. – BumF

Juli 4, 2020

Kinderbonus: Viele geflüchtete Familien bleiben ausgeschlossen, dabei sind diese besonders stark belastet.

02.07.2020
Mit dem Kinderbonus von 300 Euro will die Bundesregierung besonders stark belastete Familien finanziell entlasten. Da der Bonus an den Bezug von Kindergeld gekoppelt ist, bleiben viele geflüchtete Familien und unbegleitete Minderjährige jedoch außen vor, obwohl gerade sie sich in besonders prekären Situationen befinden. Geflüchtete Familien leben oft in beengten Verhältnissen und es fehlt u.a. an Laptops, Druckern und WLAN für das Homeschooling.

Der BumF fordert die Bundesregierung auf dringend nachzubessern und den Bonus auch für geflüchtete Menschen zugänglich zu machen.

Hintergrund
Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 soll insbesondere gering-verdienende Familien und Alleinerziehende entlasten. Hierzu ist ein Kinderbonus von 300 Euro pro Kind vorgesehen.

„Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt.“

Artikel 9, Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
Diese Koppelung an das Kindergeld verhindert, dass der Bonus auch für Kinder und Jugendliche, für die kein Kindergeldanspruch besteht, ausgezahlt werden kann. Betroffen von dem Ausschluss sind sowohl geflüchtete Familien wie auch unbegleitete Minderjährige.

Ausschluss von Familien
Ob geflüchtete Familien Kindergeld erhalten können, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Folgende Eltern bleiben außen vor:

Eltern mit Aufenthaltsgestattung, denn diese haben in aller Regel keinen Kindergeldanspruch. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen für türkische und einige andere Staatsangehörige.
Eltern mit einer Duldung, denn auch diese haben der Regel keinen Kindergeldanspruch – noch nicht einmal, wenn sie erwerbstätig sind. Ausnahmen gelten nur für Personen mit einer Beschäftigungsduldung und für bestimmte Staatsangehörige. Noch nicht einmal mit einer Ausbildungsduldung besteht ein Kindergeldanspruch.
Eltern mit bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen, (§ 23 Absatz 1 AufenthG wegen Krieg im Heimatland sowie §§ 23a, 24 oder 25 Absatz 3 bis 5 AufenthG), wenn sie nicht erwerbstätig sind oder waren und sich auch noch keine 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Eltern die als ausländische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG besitzen sowie Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein berufliches Anerkennungsverfahren (§ 16d AufenthG) oder für die Arbeitsuche (§ 20 Abs. 3 AufenthG), wenn sie nicht erwerbstätig sind oder waren.
In bestimmten Fällen EU-Bürger*innen, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder waren.
Ausschluss von unbegleiteten Minderjährigen
Für unbegleitete Minderjährige bestehen hohe bürokratische Hürden, wenn sie Kindergeld erhalten wollen. Die Familienkassen lehnen Anträge oft ab, da die Kinder und Jugendlichen keinen Nachweis über den Tod der Eltern bzw. eine Unkenntnis über deren Aufenthaltsort erbringen können. Dieses Verfahren muss dringend vereinfacht werden. Es muss ausreichen, wenn Kinder und Jugendliche ohne die Hürde einer detaillierte Glaubhaftmachung angeben, dass sie keinen Kontakt mehr zu den Eltern haben. Hierdurch könnte in zahlreichen Fällen elternunabhängiges Kindergeld gewährt werden und dadurch ein Anspruch auf den Kinderbonus entstehen.

Da das Kindergeld jedoch bei unbegleiteten Minderjährigen und zum Teil auch bei anderen Kindern und Jugendlichen, die sich in der Jugendhilfe befinden, vollständig vom Jugendamt einbehalten wird, muss sichergestellt werden, dass der Bonus an die Kinder- und Jugendlichen bzw. ihre rechtliche Vertretung ausgezahlt und nicht vom Jugendamt einbehalten wird.

ZWEITES GESETZ ZUR UMSETZUNG STEUERLICHER HILFSMASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG DER CORONA-KRISE (ZWEITES CORONA-STEUERHILFEGESETZ)

— Weiterlesen b-umf.de/p/kinderbonus-viele-gefluechtete-familien-bleiben-ausgeschlossen-dabei-sind-diese-besonders-stark-belastet/

Aktion zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung von PRO ASYL, Connection e.V. und DFG-VK

Mai 15, 2020

Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen Asyl! https://www.proasyl.de/pressemitteilung/kriegsdienstverweigerer-und-deserteure-brauchen-asyl/

Aktion zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung von PRO ASYL, Connection e.V. und DFG-VK

Heute demonstrierten Aktive von PRO ASYL, Connection e.V. und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) in Frankfurt am Main an der Hauptwache. Die Aktion war wegen der Corona-Pandemie auf 25 Teilnehmende begrenzt.

In einer Performance wurden 49 Kartons aufeinandergetürmt, die zusammen ein Bild mit der Forderung »Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen Asyl!« ergaben.

Rudi Friedrich von Connection e.V. erklärt den Hintergrund der Aktion: »Seit fast 40 Jahren wird mit dem Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung auf die Situation all derjenigen Männer und Frauen hingewiesen, die gerade in Kriegsgebieten unter großen Risiken die Teilnahme am Krieg und an Kriegsverbrechen verweigern. Ihre Verfolgung muss als Asylgrund gelten. Es ist ein Skandal, dass nach wie vor Verweigerer und Verweigerinnen in den Asylverfahren abgelehnt werden und ihnen die Abschiebung und Auslieferung an die Kriegsherren droht.«

Adrián Villa aus Kolumbien, derzeit Praktikant bei der DFG-VK Hessen, berichtete über die Situation in Kolumbien. Dort werden nicht nur junge Männer aufgrund der Militärdienstpflicht ins Militär gezwungen, sondern sehr häufig illegal rekrutiert und in Kasernen verschleppt. Die Rechtsvorschriften für Kriegsdienstverweigerer werden oft missachtet. Adrián Villa fordert: »Der Zwangsdienst in Kolumbien muss abgeschafft werden!«

Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, mahnte: »Menschen, die durch eine Flucht aus Syrien dem dortigen Zwangskriegsdienst entkommen, brauchen in Deutschland Schutz. Die Entscheidung deutscher Behörden, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützen einzuschränken, trennt Familien von Syrer*innen auf Jahre.«

Für musikalische Begleitung sorgte Rüdiger Schilp von der DFG-VK Mainz-Wiesbaden. In seinem Lied »Gefangen für den Frieden« über weltweit inhaftierte Kriegsdienstverweiger*innen forderte er im Refrain: »Lasst die Leute frei!«

Auf den Webseiten von Connection e.V. und DGF-VK sind Bilder, Texte und Ton von der Kundgebung zu finden.

Videobotschaften aus aller Welt

Zudem stellte heute Connection e.V. eine mit der in London ansässigen internationalen Friedensorganisation War Resisters‘ International erarbeitete Videoaktion zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung vor. Beiträge von Menschen aus Angola, Belgien, Deutschland, Eritrea, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kolumbien, den Niederlanden, Russland, der Schweiz, Spanien, Südkorea, der Türkei, der Ukraine, den USA und Zypern machen darin deutlich, wie wichtig und bedeutsam die Kriegsdienstverweigerungsbewegung in den verschiedensten Ländern ist.

Die Videos können im YouTube-Kanal Refuse to Kill gesehen werden.

gez.
Connection e.V., Rudi Friedrich, Tel. 069 82 37 55 34, office@Connection-ev.org, www.connection-ev.org
DFG-VK Landesverband Hessen & Gruppen Frankfurt und Offenbach, Gernot Lennert, Tel. 0173–81 636 05, dfgvkhessen@t‑online.de, www.dfg-vk-hessen.de
PRO ASYL, Günter Burkhardt, Tel. 069 24 23 14 30, presse@proasyl.de, http://www.proasyl.de

Per Mail via Fluchtliste: Neuausgabe „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“ (by asyl.net)

Februar 16, 2020

Weiterleitung von asyl.net:
Neuausgabe „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“

12.02.2020

Eine aktualisierte Neuauflage des Leitfadens zum Flüchtlingsrecht steht ab sofort bei uns zum Download zur Verfügung. Die vom Informationsverbund Asyl und Migration sowie dem DRK herausgegebene Broschüre bietet eine Einführung in die materiellrechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlingsschutzes.

Die Autorin Kirsten Eichler (GGUA Flüchtlingshilfe Münster) hat den Leitfaden insbesondere mit Blick auf Personen erarbeitet, die in der Beratungspraxis tätig sind oder tätig werden wollen und sich dafür in das Thema einarbeiten wollen. Zugleich ist die Broschüre aber auch für alle geeignet, die sich mit den neuesten Entwicklungen in dem Rechtsgebiet vertraut machen wollen.

Einleitend wird erläutert, welche internationalen und nationalen Rechtsquellen für den Flüchtlings- und anderweitigen Schutz in Deutschland ausschlaggebend sind. Anschließend werden die verschiedenen Schutzformen mit ihren jeweiligen Voraussetzungen und möglichen Ausnahmeregelungen vorgestellt:

Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG)
Subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG)
Nationale Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und 7 AufenthG)
Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a GG
Die Details der jeweiligen Regelungen werden mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung sowie mit Fallbeispielen erläutert. Ergänzend werden Hinweise zu Fragen geben, auf die in der Beratungspraxis besonders geachtet werden sollte.

In weiteren Kapiteln geht der Leitfaden auf die folgenden Punkte ein:

Die Rechtsfolgen einer positiven Entscheidung
Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige
Familiennachzug zu schutzberechtigten Personen
Zur Broschüre: Leitfaden zum Flüchtlingsrecht

RSS Feed Flüchtlingsrat Niedersachsen: EASY-Liste: Zuständigkeiten der Außenstellen des BAMF bundesweit

Februar 14, 2020

EASY-Liste: Zuständigkeiten der Außenstellen des BAMF bundesweit https://www.nds-fluerat.org/41773/aktuelles/easy-liste-zustaendigkeiten-der-aussenstellen-des-bamf-bundesweit/

Die aktuelle BAMF EASY-Herkunftsländer-Liste mit Stand vom 13.01.2020 liegt vor EASY-HKL-Liste Stand 13.01.2020 (odf) EASY-HKL-Liste Stand 13.01.2020 (pdf) Die Liste gibt an, welche Herkunftsländer an welchen BAMF-Standorten in die Asylverfahrenszuständigkeit gehören. Die Außenstellen/ Ankunftszentren sind nach Bundesländern und Standorten der BAMF-Außenstellen markiert.

Erhalten per Mail via Fluchtliste: Verwaltungsgericht stoppt Überstellung

Januar 22, 2020

Keine Verlängerung der Überstellungsfrist, wenn zuvor nicht in einer verständlichen Sprache über die Pflicht belehrt wurde, jedes vorübergehende Verlassen der Wohnung der Ausländerbehörde anzuzeigen.

 

Nach meiner Auffassung bestand diese Pflicht hier allerdings auch schon deshalb nicht, weil der Mandantin zuvor gar keine entsprechende Verfügung dieses Inhalts zugestellt worden war.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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