Widerspruch ist möglich und nötig! Städte und Gemeinden geben der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden. Diese schickt dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr. Dies geschieht aufgrund von § 58c des Soldatengesetzes Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen […]