Duisburg - „Nicht mehr lange und ich werde die 'Deutschlandfahrt' auch 2-3 Tage als Redner begleiten“, freute sich gestern der nordrhein-westfälische NPD-Vorsitzende Claus Cremer. „Über vier Wochen hinweg“ wollen „Vertreter des NPD-Parteivorstandes mit Kundgebungen Halt in zahlreichen Großstädten machen, um Flagge für ein besseres Deutschland zu zeigen“. Ab übermorgen hat sich die NPD in NRW angekündigt.
Archiv für 18. Juli 2012
DU: "Flaggschiff D" auch in Duisburg? (ergänzt)
Juli 18, 2012L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - - 1 BvL 2/11 -
Juli 18, 2012 rebloggt von Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010:
- Die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 nicht verändert worden ist.
- Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Na endlich ...
Manifestation BAMF 26. Juli Ali Safinaou Toure / Fahrt von Hamburg/Besuch des Protestzelt in Aub]
Juli 18, 2012
Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:
Von: The VOICE Refugee Forum Jena
Datum: 18. Juli 2012 01:44:47 MESZ
An: break Isolation
Kopie: kein Mensch ist illegal
—————————- Original Message —————————-
From: Free2Move
Date: Tue, July 17, 2012 11:01 pm
To: Caravane-Info
————————————————————————–
http://thecaravan.org/node/3306
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Aktivisten und AktivistInnen,
wir rufen Euch auf und laden Euch ein mit uns am 26. Juli nach Nürnberg
zu fahren.
Wir organisieren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF
eine Mahnwache und Kundgebung für unseren Aktivisten Ali Safianou Touré.
Unten lest Ihr den Aufruf und hier seht Ihr eine Videodokumentation der
Kundgebung vor dem VG Schwerin: *Ali Safianou Touré: “Der Kampf geht
weiter!”* Video: _http://vimeo.com/45851198_
Unser Protest in Nürnberg schließt gleichzeitig alle für ihre Rechte
kämpfenden Flüchtlinge in Deutschland mit ein – insbesondere die
Flüchtlingen der Protestzelte in Aub, Würzburg, Regensburg, Bamberg,
Düsseldorf, Bramsche/Osnabrück sowie den weiteren, die folgen werden.
_http://thecaravan.org/tent_
Die Protestzelte gegen die Abschiebungen, die Isolation und das deutsche
Lagersystem für Menschlichkeit und Gerechtigkeit sind ein herausragendes
Beispiel für Kollektivität und Solidarität. Sie verdienen alle mögliche
Unterstützung, während sie selbst anderen Unterstützung geben.
Die AktivistInnen der Protestzelte haben Solidaritätsaktionen für den
26. Juli bzw. 28. Juli zur Unterstützung von Ali Safianou Touré
angekündigt. Eine Erklärung wird folgen.
Seit dem 16. Juli sind die Flüchtlinge aus Aub in den Hungerstreik
getreten _http://asylaub.wordpress.com/_ und die anderen Orte haben sich
angeschlossen.
_http://gustreik.blogsport.eu/allgemein/1-gemeinsame-pressemitteilung-der-hungerstreikenden-fluechtlinge-in-wurzburgregensburg-und-dusseldorf-in-deutschland/_
Die Hamburger KARAWANE Gruppe organisiert die Fahrt von Hamburg nach
Nürnberg. Auf dem Rückweg werden wir die kämpfenden Flüchtlinge in Aub
besuchen, um uns auszutauschen und eine Protestnote zu setzen.
Wir haben noch Plätze frei und rufen Menschen in Hamburg, bzw.
Norddeutschland auf, sich uns anzuschließen. Treffpunkt ist im Zentrum
B5, Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg. Abfahrt um 6.00 Uhr morgens.
Leute, die nicht in Hamburg wohnen, kommen am besten Mittwoch Abend
schon zu uns. Bitte meldet Euch an über:
0176 303 66 55 9
Solidarität mit den kämpfenden Flüchtlingen!
KARAWANE – Hamburg
c/o Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg
Tel: +49-40-43 18 90 -37, Fax: -38
@: free2move nadir.org
www.thecaravan.org
p.s.
wir werden die Fahrtkosten erstmal übernehmen, über Spenden freuen wir
uns ehrlich:
*Förderverein Karawane e.V.*; GLS Gemeinschaftsbank eG
*Kontonummer*: 40 30 780 800; *BLZ*: 430 609 67; Stichwort: *ALI
*
Dear friends and activists,
we call on you and invite you to join us in Nürnberg on the 26^th of
July. We are organising a manifestation and a vigil in front of the
Federal Office for Migrantion and Refugees (BAMF) for our activist Ali
Safianou Touré. Below you read the call and here you find a video
documentation from the recent manifestation at the administrative court
in Schwerin: Ali Safianou Touré: “The struggle continues!” Video:
_http://vimeo.com/45851198_
Our protest in Nürnberg includes at the same time all refugees in
Germany who are fighting for their rights — especially the refugees in
the protest tents in Aub, Würzburg, Regensburg, Bamberg, Düsseldorf,
Bramsche/Osnabrück as well as the onces who will follow.
_http://thecaravan.org/tent_
The protest tents against deportation, isolation and the german
Lagersystem and for humanity and justice are an outstanding example for
collectivism and solidarity. They deserve all possible support,
meanwhile they are supporting others. The activists from the protest
tents announced solidarity actions on 26^th and 28^th of July in support
of Ali Safianou Touré. A declaration will follow.
Since 16^th of July the refugee activists from Aub are on hungerstrike
_http://asylaub.wordpress.com/_and the other protest tents join them.
_http://gustreik.blogsport.eu/allgemein/1-gemeinsame-pressemitteilung-der-hungerstreikenden-fluechtlinge-in-wurzburgregensburg-und-dusseldorf-in-deutschland/_
The caravan group of Hamburg is organising the journey from Hamburg to
Nürnberg. On our way back we will visit the fighting refugees in Aub for
a solidarity exchange and a common protest note.
We have still free space and call people in Hamburg and North Germany to
join the trip. Meeting point is Zentrum B5, Brigittenstrasse 5, 20359
Hamburg. Departure time is 6 o clock in the morning. People who don’t
live in Hamburg should come to us on wednesday evening. Please sign up
under: 0176 303 66 55 9
Solidarity with the refugees in struggle!
KARAWANE – Hamburg
c/o Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg
Tel: +49-40-43 18 90 -37, Fax: -38
@: free2move nadir.org
www.thecaravan.org
p.s.
Initially we will take the transport costs but we appreciate donations:
*Förderverein Karawane e.V.*; GLS Gemeinschaftsbank eG
*Kontonummer*: 40 30 780 800; *BLZ*: 430 609 67; Stichwort: *ALI*
*
Aufruf:*
*
*Negative Entscheidung am Verwaltungsgericht Schwerin*
*
*Aufruf zur Kundgebung vor dem Bundesamt in Nürnberg am 26. Juli 2012*
*
*Ali Safianou Touré: “Der Kampf geht weiter!”*
Die gewollte Blindheit des Richter Skerries am VG Schwerin verlängert
das Leid des schwerbehinderten togoischen Flüchtlings Ali Safianou
Toure. Hatte Richter Skerries noch in der Verhandlung am 22. Juni 2012
unter Anwesenheit der zahlreichen Freundinnen und Freunde von Herrn Ali
erklärt, dass er die Argumentation der Rechtsanwältin überdenken müsse,
spricht das schriftliche Urteil vom 29. Juni 2012 eine ganz andere
Sprache. Allein die Reisefähigkeit als Grundlage für eine Abschiebung
ist für Richter Skerries von Interesse, und da diese nach älteren
Gutachten durch das Gesundheitsamt gegeben ist, lehnt er einen
Aufenthalt nach § 25 (5) aus humanitären Gründen ab und schiebt die
Verantwortung zum Bundesamt hin.
Alle Gründe, die für Herrn Ali sprechen, wie sein langer Aufenthalt,
sein großes soziales Umfeld, seine faktische Integration, seine
kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit, sowie seine
gesundheitliche Situation, ignoriert Richter Skerries. Dabei geht er
sogar so weit, falsche Behauptungen aufzustellen. Es kann nicht als
Dummheit abgetan werden, sondern es zeigt Böswilligkeit, wenn der
Richter in seinem Urteil schreibt, Herr Ali könne sich nach zehn Jahren
in Deutschland nicht einmal in einfachem Deutsch verständigen.
Wir haben die Arroganz und den Rassismus solcher Personen satt bis zum
GEHTNICHTMEHR.
Ein Richter wie Skerries weiß über die Isolation der Flüchtlinge in den
mecklenburg-vorpommerschen “Dschungelcamps” bestens Bescheid — gerade
aktuell protestieren Flüchtlinge des Lagers in Jürgensdorf bei
Stavenhagen unter anderem dafür, eine Möglichkeit zum erlernen der
deutschen Sprache zu haben. Doch dies ist politisch nicht gewollt. Denn
genaudeshalb schreibt Richter Skerries eine solch unverschämte
Behauptung ungeprüft in sein Urteil. Dass Herr Ali auf eigene Faust die
Sprache erlernt hat, mehrere Deutschkurse besucht und die entsprechenden
Prüfungen erfolgreich absolviert hat, mag sich der Richter nicht
vorstellen. Dazu verlässt er sich scheinbar voll und ganz auf die
Residenzpflicht, die die Annahme von Bildungsangeboten in anderen Orten
unter Strafe stellt.
Die Rechtsanwältin prüft, ob sie juristisch gegen die Entscheidung des
für uns zweifelsfrei voreingenommenen bzw. befangenen Richters vorgehen
wird.
“Der Kampf geht weiter” hatte Herr Ali bei der Kundgebung im Anschluss
an die Gerichtsverhandlung in Schwerin gesagt. Damit meinte er, den
Kampf der Flüchtlinge in Deutschland für ihre Rechte aber auch den Kampf
gegen die psychische und physische Zerstörung. Wenige Tage nach der
Gerichtsverhandlung stellte ein Hamburger Orthopäde Wasseransammlungen
in den Beinen fest und ordnete erneut eine Herzfunktionsprüfung an.
Zuviel Stress komme als möglicher Faktor in Frage.
Wir haben seit zwei Jahren die zuständigen Behörden und Gerichte auf die
sich stetig verschlechternde Gesundheit Herrn Alis hingewiesen. Mit
jeder weiteren Verzögerung und jeder weiteren negativen Entscheidung
verschärft sich die Situation.
Zehn Jahre als geduldeter Lagerflüchtling mit Schwerbehinderung sind zu
viel. Wir fordern eine Beendigung dieser Situation und eine positive
Entscheidung durch das Bundesamt. Um dem Bundesamt im Vorfeld der
Entscheidung den Ernst der Lage deutlich zu machen, rufen wir auf zur:
*Kundgebung und Mahnwache *
*26. Juli 2012 ab 13°° Uhr *
*vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge *
*Frankenstrasse 210, 90461 Nürnberg*
Kontakt: KARAWANE Hamburg 0176 303 66 55 9
Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg
fone: +49-40-43 18 90 37, fax: +49-40-43 18 90 38, mail:
free2move[ät]nadir.org
_www.thecaravan.org <http://www.thecaravan.org/>_;
_www.thevoiceforum.org <http://www.thevoiceforum.org/>_
Hintergrund: _http://thecaravan.org/node/2473_
Prozessaufruf Schwerin: _http://thecaravan.org/node/3249_
Bericht vom Prozess: _http://thecaravan.org/node/3263_
Es werden dringend Spenden benötigt. Die Anwaltskosten belaufen sich auf
fast 1.000 Euro und die Gerichtskosten für das
Verwaltungsgerichtsverfahren fast 400 Euro. Auch einiges an Fahrtkosten
fällt immer wieder an. Für die Anreise zur der Kundgebung in Nürnberg
aus verschiedenen Orten kommen neue Kosten auf uns zu. Spenden bitte
unter dem Stichwort ALI auf folgendes Konto:
*Förderverein Karawane e.V.; Gemeinschaftsbank eG*
*Kontonummer*: 40 30 780 800; *BLZ*: 430 609 67
vielen Dank
Fotos von der Kundgebung in Schwerin:
*Call *
*
*Negative decision at the administrative court in Schwerin *
*
*Call for rally* *in front of the Federal Office for Migration and
Refugees in Nuremberg, 26th of July 2012*
*
*Ali Safianou Touré: “The fight continues!”*
The willful blindness of judge Skerries of the administrative court of
Schwerin prolonged the suffering of severely disabled Togolese refugee
Ali Safianou Toure. Though judge Skerries had declared during the trial
at 22nd of June 2012 – in presence of many friends of Mr. Ali – that he
would have to reconsider the reasoning of Mr. Alis lawyer, his written
sentence of June 29th deliveres a different massage. Only the ability to
travel as a basis for deportation is of interest for judge Skerris an
since this was confirmed by older reports of the public health
authority, he refuses him to stay under §25(5) for humanitarian reasons
and shifts responsibility to the Federal Office.
All reasons that speak for Mr. Ali like his long stay, his great social
environment, his de facto integration, his cultural and socio-political
work and his health situation is being ignored by judge Skerries. He
even goes as far as making false claims. This cannot be ignored as a
stupidity but shows his malice when the writes in his sentence that Mr.
Ali is not able to communicate in simple German after living in Germany
for 10 years.
We are SICK of the arrogance and racism of such people.
.
A judge like Skerrie should know very well about the isolation of
refugees in Mecklenburg-Vorpommerns “jungle camps” — just currently
refugees of the lager in Jürgensdorf near Stevenhagen among other
things, for means to be able to learn the German language. But
politically this is not wanted. This is exactly why judge Skirres writes
such an outrageous statement in his sentence without checking. The judge
might not imagine that Mr. Ali learned that language on his own
attending several courses on German language and successfully completing
the test. He also relies completely on the law on residency for
refugees, which constitutes the acceptance of educational opportunities
in other places a punishable offense. The lawyer shall examine whether
they legally proceed against the decision since for us there is no doubt
of the biased or prejudiced judge.
Following the trial in Schwerin Mr. Ali stated “The fight continues”. By
this he meant the struggle of refugees in Germany for their rights but
also the fight against mental and physical destruction. Few days after
the trial a Hamburg based orthopedist observed that water had
accumulated in the legs of Mr. Ali again and ordered a heart function
test. Too much stress as possible factor comes into question.
For two years we have informed the competent authorities from Mr. Alis
deteriorating health. With every further delay and every further adverse
decision the situation is worsened.
Ten years as a tolerated Lager-refugee with severe handicaps is too
much. We demand an end to this situation and a positive decision by the
Federal Office. In order to make the seriousness oft he deccision clear
to the federal office, we call for:
*Rally* *and vigil*
*26th of July 2012 from 13:00*
*In front of the Federal Office for Migration and Refugees*
*Frankenstrasse 210, 90461 Nuremberg*
Kontakt: KARAWANE Hamburg 0176 303 66 55 9
Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg
fone: +49-40-43 18 90 37, fax: +49-40-43 18 90 38, mail:
free2move[ät]nadir.org
_www.thecaravan.org <http://www.thecaravan.org/>_;
_www.thevoiceforum.org <http://www.thevoiceforum.org/>_
Background info: _http://thecaravan.org/node/2473_
Call for trial Schwerin: _http://thecaravan.org/node/3249_
Report of the trial: _http://thecaravan.org/node/3263_
Donations are urgently needed. The legal fees will amount to almost ¤
1000 and the court costs of administrative proceedings almost 400 ¤.
Also a lot of travel costs always occur. For those arriving for the
rally in Nuremberg from different places new costs occur. Please donate
under the heading of ALI to the following account:
*Förderverein Karawane e.V.; Gemeinschaftsbank eG*
*Kontonummer*: 40 30 780 800; *BLZ*: 430 609 67
Thank you!
Pictures of the rally in Schwerin:
_______________________________________________
Caravane-info mailing list
https://lists.idash.org/cgi-bin/mailman/listinfo/caravane-info
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Kundgebung: Für Menschenwürdiges, gleichberechtigtes Leben, Wohnen und Arbeiten für Asylsuchende und Flüchtlinge. Rassismus die rote Karte zeigen! Rassistische Sondergesetzgebung abschaffen!
Juli 18, 2012Kundgebung: Für Menschenwürdiges, gleichberechtigtes Leben, Wohnen und Arbeiten für Asylsuchende und Flüchtlinge. Rassismus die rote Karte zeigen! Rassistische Sondergesetzgebung abschaffen!, von 18.07.12 15:00 bis 18.07.12 17:59, Ort: Stadt Leipzig
Host: <null>
Description: Am 18. Juli entscheidet der Stadtrat über das Konzept “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig”. Dies ist für uns zugleich Anlass, um unsere Forderungen nach einer dezentralen, gleichberechtigten Unterbringung und einem Leben in Würde für Asylsuchende und Flüchtlinge auszudrücken sowie dem seit Wochen kursierenden Rassismus vieler Leipziger Bürger_innen eine Absage zu erteilen.
Seit der Vorstellung des Konzeptentwurfs Anfang Mai überschlugen sich die Entwicklungen um das Konzept. Es fanden zahlreiche Stadtbezirksbeiratssitzungen in den verschiedenen Stadtteilen statt, um den Entwurf zu diskutieren und durch die Stadtbezirksbeiräte abstimmen zu lassen.
Dort fanden sich Anwohner_innen ein und mit wenigen Ausnahmen war die Stimmung angeheizt sowie aggressiv und entlud sich in diskriminierenden und rassistischen Vorurteilen und Ängsten – was unter Nazis selbstverständlich Applaus fand. Bedenken über die angeblich steigende Kriminalität, den vermeintlichen Preisverfall der eigenen Immobilien, die Angst vor angeblich “nachtaktiveren Südlandern” und die ewige Diskussion um zu hohe Kosten der neuen Unterkünfte sowie die Angst vor vermeintlichen sexuellen Übergriffen an Kindern und Frauen, bestimmten das Bild. Nur sehr wenige fragten nach den betroffenen Menschen, nach den genauen Umständen der aktuellen bzw. zukünftigen Unterbringung. Kaum jemand machte sich stark für ein Recht der Asylsuchenden auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst, Folter und Verfolgung.
Personen, die sich dieser Stimmung entgegenstellten und Partei für Asylsuchende ergriffen, wurden von den anwesenden Anwohner_innen nieder gebrüllt und zum Teil körperlich bedrängt. Selbst die Leipziger Volkszeitung (LVZ) reagierte auf die rassistischen Äußerungen, indem sie die Kommentarfunktion ihrer Online-Plattform mehrmals bei Artikeln zum Konzept abschaltete. Auch wenn sich Bürger_innen von den Übergriffen auf Migrant_innen an den neuen Heimstandorten durch Nazis abgrenzen wollten: Durch die von ihnen erzeugte Lynchmobstimmung können sich Nazis erst als Vollstrecker des so artikulierten ‘Volkswillens’ präsentieren.
Auch mit dem Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen der SPD, Linken und Grüne, der die Streichung der Weißdornstr. 102 (stattdessen Riebeckstr. 63 mit 70 + 45 Plätze) sowie die Reduzierung der unterzubringenden Personen in den jeweiligen Standorten vorsah, veränderte sich die Stimmung nicht, sondern vielmehr entlarvten sich die Bürger_innen nun selbst. Die Leipziger CDU unterstützte dies mit Aussagen einiger ihrer Stadtbezirksbeiräte in der Debatte sowie deren ablehnenden Voten in den Stadtbezirksversammlungen.
Diese Stimmung wollten wir nicht unkommentiert lassen und gründeten den Initiativkreis Menschen.Würdig., der in Windeseile versuchte, mittels Kundgebungen, kritischer Teilnahme an den Stadtbezirksbeiratssitzungen, Kontakt zu den Asylsuchenden selbst und einer Unterschriftenliste, eine Gegenstimmung zu erzeugen. Auch wurde versucht, das Konzept der Stadtverwaltung zwar ganz und gar nicht kritiklos, aber immerhin mehr oder weniger wohlwollend zu unterstützen. Inzwischen hat sich die Debatte rund um das Konzept entwickelt. Neben einer per se ablehnenden, rassistischen Contra-Position wurden auch humanistisch motivierte Argumente gegen das Konzept vorgetragen. Es ist notwendig, in der Auseinandersetzung mit dem Konzept der Stadt deutlich zu machen, dass es berechtigte Gründe für eine kritische Haltung gibt, diese zugleich aber nicht mit den Vorurteilen und Ressentiments der Bürger_innen vermengt werden dürfen.
Nach wie vor werden von Seiten vieler Bewohner_innen der Stadtteile Wahren, Portitz, Grünau und Paunsdorf sowie neuerdings Reudnitz abwertende bis rassistische Positionen geäußert, die deutlich machen, dass das immer wieder vorgetragene Statement, man sei ja auch für eine dezentrale Unterbringung der Asylsuchenden in Wohnungen, oftmals nichts als Maskerade für die eigenen Vorurteile und Ressentiments ist. Dezentral ja, aber nicht bei uns! Zusätzlich zu einer humanistischen Kritik am Konzept gilt es sich den verschiedenen Gewändern des Alltagsrassismus entschieden entgegenzustellen. Rassismus ist nicht nur das Problem der davon negativ Betroffenen, sondern ein gesellschaftliches Problem.
Wir schließen uns der Kritik des Initiativkreis No Heim, einer Gruppe, die sich schon seit längerem für die Abschaffung der bestehenden Heimunterbringung einsetzt und Asylsuchende unterstützt, an, die viele Punkte des städtischen Konzepts problematisiert: Angemahnt werden die fehlende Mitbestimmung der betroffenen Asylsuchenden selbst. Vor allem wird kritisiert, dass die zwar kleinteiligere, aber immer noch konzentrierte Unterbringung keine Privatsphäre ermöglicht. Asylsuchende werden, wie zuvor, in Heimen untergebracht. Zudem wird die angestrebte Ballung von traumatisierten oder substanzabhängigen Menschen mit „erhöhtem Betreuungsbedarf“ an einem Standort kritisiert. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Nichteinbeziehung der betroffenen Flüchtlinge: Sie wurden bis jetzt nicht von den zuständigen Ämtern in die laufenden Überlegungen eingeweiht, geschweige denn einbezogen. Zwar erkennt auch der Initiativkreis No Heim eine positive Richtung des Konzepts, fordert aber berechtigt eine Verbesserung der Lebensumstände und die Gleichstellung in alltäglichen Dingen, wie die Möglichkeit arbeiten zu gehen und sich damit selbst finanzieren zu können, die anderen Menschen in diesem Land niemals unwidersprochen abgeschlagen werden dürften.
Mit Blick auf die nahende Abstimmung des Konzepts am 18. Juli im Leipziger Stadtrat sehen wir uns in einer zwiespältigen Lage. Zum einen erkennen wir die Verbesserungen der Wohn- und Lebensbedingungen Asylsuchender durch das Konzept an, sehen aber zugleich, dass die Inhalte hinsichtlich unserer Forderungen nach einem selbstbestimmten Leben unvollständig sind. Das Ziel muss daher sein, das Konzept als wirklich ersten Schritt zu betrachten und für die Zukunft nicht nur deren Umsetzung zu beobachten und mit Forderungen zu begleiten, sondern auch aktiv darauf hinzuwirken, dass die Stadt sich zum einen für ein wirklich dezentrales Wohnen der Asylsuchenden einsetzt und sich beim Freistaat Sachsen für die nachhaltige Veränderung der Asylgesetzgebung engagiert.
Eine Ablehnung des Konzepts im Stadtrat könnte bedeuten, dass der Status Quo erhalten bleibt, damit auch die unhaltbaren Zustände in der Torgauer Straße, dass zugleich bei steigenden Flüchtlingszahlen „flexible“ Lösungen, also Unterbringung in Containern, gefunden werden und dass nicht zuletzt der rassistische Protest vieler Leipziger Bewohner_innen einen gravierenden Erfolg feiern würde.
Unser Ziel ist jedoch nicht nur die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, sondern genauso die direkte Unterstützung der Asylsuchenden. Hierzu gehört für uns, die Menschen aus den Unterkünften aktiv darin zu unterstützen, ihre eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen kundzutun und diese auch selbstbestimmt umsetzen zu können. Es ist unhaltbar, dass Asylsuchende nicht mit in die Entscheidungen einbezogen werden. Zudem sind es für die Asylsuchenden oftmals nicht nur die Wohnsituationen, welche kritisiert werden, sondern vor allem die rassistische Gesetzgebung von Residenzpflicht, festgelegten Lebensmittelgutscheinen und Arbeitsverbot. Zusammen mit den Asylsuchenden und Flüchtlingen gilt es den Protest und den Kampf gegen diese Zustände zu führen.
Wir fordern eine Asylpolitik die sich an den Grundsätzen des gleichberechtigten und menschenwürdigen Lebens, Wohnens und Arbeitens orientiert. Gleichzeitig fordern wir ein Konzept der Stadt Leipzig, das dem Alltagsrassismus seiner Bewohner_innen begegnet. Ziel muss es sein, dass auch Asylsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund, unbehelligt überall leben können.
Daher:
Kommt am Mittwoch den 18. Juli um 15:00 Uhr zum Rathaus und demonstriert mit uns für ein menschenwürdiges, gleichberechtigtes Leben und gegen die rassistischen Zustände.
Geht ab 17:00 Uhr in die Stadtratssitzung und verhindert, dass sich dort wieder rassistische Bürger_innen versammeln und äußern können.
Initiativkreis Menschen.Würdig
Gesendet mit miCal – der Kalender für das iPhone.
This is a message from the MailScanner E-Mail Virus Protection Service
———————————————————————-
The original e-mail attachment “FBCr Menschenw.ics”
is on the list of unacceptable attachments for this site and has been
replaced by this warning message.
Act 2000, we were unable to keep a copy of the original attachment. At Wed Jul 18 03:01:56 2012 the virus scanner said:
Very long filenames are good signs of attacks against Microsoft e-mail packages (FBCr Menschenw.ics)
Bundesverfassungsgericht erklärt AsylbLG für verfassungswidrig – höhere Leistungen ab sofort!
Juli 18, 2012
Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:
Von: Georg Classen
Datum: 18. Juli 2012 11:23:37 MESZ
An: +++Mailingliste Flüchtlingsräte, kein Mensch ist illegal, Anwaltsdatenbank
Das Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 im Volltext:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html **** Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html Pressemitteilung Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012
Urteil vom 18. Juli 2012
1 BvL 10/10
1 BvL 2/11 Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Vorlagen des
Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage verkündet, ob die
existenzsichernden Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) verfassungsgemäß sind. Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 35/2012 vom 30.
Mai 2012. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
eingesehen werden. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit
Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Höhe dieser Geldleistungen ist
evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher
Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist
die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch
ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell
existenzsichernde Berechnung ersichtlich. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich
des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Bis zu deren Inkrafttreten
hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden
Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen. Danach
ist ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen auch im
Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den
Grundlagen der Regelungen für den Bereich des Zweiten und Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches zu berechnen. Dies gilt rückwirkend für
nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und im Übrigen für
die Zukunft, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung
nachgekommen ist. Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art.
20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums. Die Höhe entsprechender Leistungen
muss der Gesetzgeber festlegen. Sie darf nicht evident unzureichend sein
und muss realitätsgerecht bestimmt werden. Dies war bereits
Ausgangspunkt der Entscheidung des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitslosengeld II im Februar 2010
(BVerfGE 125, 175). a) Art. 1 Abs. 1 GG begründet den Anspruch auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht. Dieses Grundrecht
steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. Maßgeblich für
die Bestimmung entsprechender Leistungen sind die Gegebenheiten in
Deutschland, dem Land, in dem dieses Existenzminimum gewährleistet sein
muss. Das Grundgesetz erlaubt es nicht, das in Deutschland zu einem
menschenwürdigen Leben Notwendige unter Hinweis auf das Existenzniveau
des Herkunftslandes von Hilfebedürftigen oder auf das Existenzniveau in
anderen Ländern niedriger als nach den hiesigen Lebensverhältnissen
geboten zu bemessen. Desgleichen erlaubt es die Verfassung nicht, bei
der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen pauschal nach
dem Aufenthaltsstatus zu differenzieren; der Gesetzgeber muss sich immer
konkret an dem Bedarf an existenznotwendigen Leistungen orientieren. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als
auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher
Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben; dies sind einheitlich zu sichernde
Bedarfe. Art. 1 Abs. 1 GG gibt einen solchen Leistungsanspruch dem
Grunde nach vor. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG hält den
Gesetzgeber an, seine konkrete Höhe entsprechend der tatsächlichen
existenzsichernden Bedarfe zeit- und realitätsgerecht zu bestimmen. Im Übrigen ist der Gesetzgeber auch durch weitere Vorgaben verpflichtet,
die sich aus dem Recht der Europäischen Union und aus Völkerrecht
ergeben. b) Die Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz dürfen
nicht evident unzureichend sein und müssen zur Konkretisierung des
grundrechtlichen Anspruchs folgerichtig in einem inhaltlich
transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen und
jeweils aktuellen Bedarf, also realitätsgerecht, begründet werden
können. Diese Anforderungen beziehen sich nicht auf das
Gesetzgebungsverfahren, sondern dessen Ergebnisse. Das Grundgesetz lässt
Raum für Verhandlungen und politischen Kompromiss. Es schreibt keine
bestimmte Methode zur Ermittlung der Bedarfe und zur Berechnung der
Leistungen vor, wodurch der dem Gesetzgeber zustehende
Gestaltungsspielraum begrenzt würde. Werden jedoch hinsichtlich
bestimmter Personengruppen unterschiedliche Methoden zugrunde gelegt,
muss dies sachlich zu rechtfertigen sein. Zudem sind die Leistungen zur
Existenzsicherung fortwährend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ob und in welchem Umfang der Bedarf an existenznotwendigen Leistungen
für Menschen mit nur vorübergehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland
gesetzlich abweichend von dem gesetzlich bestimmten Bedarf anderer
Hilfebedürftiger bestimmt werden kann, hängt folglich allein davon ab,
ob wegen eines nur kurzfristigen Aufenthalts konkrete Minderbedarfe
gegenüber Hilfeempfangenden mit Daueraufenthaltsrecht nachvollziehbar
festgestellt und bemessen werden können. Lassen sich tatsächlich
spezifische Minderbedarfe bei einem nur kurzfristigen, nicht auf Dauer
angelegten Aufenthalt feststellen, und will der Gesetzgeber das bei der
Leistungshöhe berücksichtigen, muss er diese Gruppe so definieren, dass
sie hinreichend zuverlässig tatsächlich nur diejenigen erfasst, die sich
kurzfristig in Deutschland aufhalten. Eine Orientierung kann der
Aufenthaltsstatus sein, doch sind stets die tatsächlichen Verhältnisse
zu berücksichtigen. Zudem ist eine Beschränkung auf etwaige
Minderbedarfe für Kurzaufenthalte jedenfalls dann nicht mehr
gerechtfertigt, wenn der tatsächliche Aufenthalt deutlich länger dauert. c) Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des
Existenzminimums entspricht eine zurückhaltende Kontrolle durch das
Bundesverfassungsgericht. Die materielle Kontrolle beschränkt sich
darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind; jenseits dieser
Evidenzkontrolle überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob Leistungen
jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger
Berechnungsverfahren zu rechtfertigen sind. 2. Nach diesen Grundsätzen genügen die vorgelegten Vorschriften den
Vorgaben des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht. a) Die in § 3 AsylbLG festgelegten Geldleistungen sind evident
unzureichend. Ihre Höhe ist seit 1993 nicht verändert worden, obwohl das
Preisniveau in Deutschland seit diesem Jahr um mehr als 30 % gestiegen
ist. Der Gesetzgeber hatte damals in § 3 Abs. 3 AsylbLG einen
Anpassungsmechanismus vorgesehen, wonach die Leistungssätze regelmäßig
an die Lebenshaltungskosten anzugleichen sind. Eine Anpassung ist jedoch
nie erfolgt. Dass die Höhe der Geldleistungen heute evident unzureichend
ist, zeigt sich beispielsweise auch an den Leistungen für einen
erwachsenen Haushaltsvorstand im Vergleich mit der aktuellen
Leistungshöhe des allgemeinen Fürsorgerechts des Zweiten und des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, deren Höhe in jüngster Zeit gerade zur
Sicherung des Existenzminimums neu festgelegt wurde. Zwar sind sie nicht
unmittelbar vergleichbar, jedoch ergibt sich auch bei einer bereinigten
Berechnung eine Differenz von etwa einem Drittel und damit ein
offensichtliches Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz. b) Die Grundleistungen in Form der Geldleistungen sind außerdem nicht
realitätsgerecht und begründbar bemessen. Der Bestimmung der
Leistungshöhe lagen damals und liegen auch heute keine verlässlichen
Daten zugrunde. Die Gesetzgebung hatte sich damals auf eine bloße
Kostenschätzung gestützt; auch jetzt sind keine nachvollziehbaren
Berechnungen vorgelegt worden oder ersichtlich. Das steht mit den
Anforderungen des Grundgesetzes an die Sicherung einer menschenwürdigen
Existenz nicht in Einklang. Den Gesetzesmaterialien lassen sich keine Hinweise auf eine Bemessung
der Höhe der Geldleistungen entnehmen. Weder ist ersichtlich, welche
Bedarfe bei kurzfristigem Aufenthalt konkret existieren noch ist
beispielsweise für minderjährige Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz ermittelt worden, welche besonderen kinder-
und altersspezifischen Bedarfe bestehen. Die Materialien weisen
lediglich die Beträge aus, die nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung ausreichen sollen, um einen unterstellten Bedarf zu
decken. Auch die dem Asylbewerberleistungsgesetz ersichtlich zugrunde
liegende Annahme, dass eine kurze Aufenthaltsdauer die begrenzte
Leistungshöhe rechtfertigt, bleibt ohne hinreichend verlässliche
Grundlage. Überdies fehlt es an einer inhaltlich transparenten Darlegung
dazu, dass sich die vom Asylbewerberleistungsgesetz erfassten
Leistungsberechtigten typischerweise nur für kurze Zeit in Deutschland
aufhalten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist seit 1993 mehrfach
erweitert worden und umfasst heute Menschen mit sehr unterschiedlichem
Aufenthaltsstatus; sie halten sich überwiegend bereits länger als sechs
Jahre in Deutschland auf. Eine kurze Aufenthaltsdauer oder
Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen auch
nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu
beschränken, denn das Grundgesetz enthält eine einheitliche
Leistungsgarantie, die auch das soziokulturelle Existenzminimum umfasst.
Die menschenwürdige Existenz muss ab Beginn des Aufenthalts in der
Bundesrepublik Deutschland gesichert werden. Auch migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten,
um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen
Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von
vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und
soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die Menschenwürde ist
migrationspolitisch nicht zu relativieren. 3. Aus der Übergangsregelung folgt beispielsweise für einen
Haushaltsvorstand jenseits der vorrangigen Versorgung mit Sachleistungen
eine deutlich höhere Geldleistung als bisher. Zur Sicherung eines
menschenwürdigen Existenzminimums ist dann im Jahr 2011 anstelle von
Sachleistungen für einen Monat von einer Geldleistung in Höhe von 206 €
und einem zusätzlichen Geldbetrag für die persönlichen Bedürfnisse des
täglichen Lebens in Höhe von 130 € auszugehen.




